Green Spring Profi-Test 4in1
0,58€ - 0,70€
Platz Nr. 1 bei Viruslast-Empfindlichkeit in aktueller Paul-Ehrlich-Institut Studie (Nov.2021)
- Profitest: nur für medizinisches Fachpersonal
- 4 in 1: Nase-Rachen, Nasal, Rachen oder Lolli-Test
- BfArM Zulassung: AT417/20
- Erkennt Omikron
- schnelle und zuverlässige Testergebnisse in nur 15 Minuten
- Testmöglichkeit ohne Labor
- Sensitivität 98% | Spezifität 100%
Einzelpreis: Stückpreis pro Test
Verpackungseinheit (VPE): 25er Box
Versandeinheit: 1.000 Stück (40 Boxen)
Green Spring Profi-Test 4in1
Green Spring Profi-Test 4in1 – Bestens vorbereitet für Testcenter, Behörden und Firmen! „Lolli“, Nasal, Nase-Rachen und Mund-Rachen. Beim Green Spring® SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest-Set (kolloidales Gold) handelt es sich um das Original mit AT417/20. Der Profi-Schnelltest wurde vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert & geprüft und ist somit 100% erstattungsfähig. Highlight ist: Das Probenröhrchen hat einen Filter gegen Bläschenbildung beim ausdrücken der Flüssigkeit auf die Testkassette integriert.
Eigenschaften:
- Profitest: nur für medizinisches Fachpersonal
- 4 in 1: Nase-Rachen, Nasal, Rachen oder Lolli-Test
- BfArM Zulassung: AT417/20
- Erkennt Omikron
- schnelle und zuverlässige Testergebnisse in nur 15 Minuten
- Testmöglichkeit ohne Labor
- Sensitivität 98%
- Spezifität: 100%
- Nachweisgrenze (LOD): 4 x 102 TCID50/mL
- Pufferlösung bereits in Probenentnahmeröhrchen enthalten & mit Alu-Lasche
- keine Kreuzreaktivität mit anderen Coronaviren wie MERS, 229E, NL63, KHU1 oder Influenza A, B
- HSC und JSC gelistet
- Lagerung bei 2-30°C
Green Spring Profi-Test 4in1 (Nase-Rachen, Nasal, Rachen, Lolli-Test) von Shenzhen Lvshiyuan Biotechnology Co., Ltd
Inhalt pro Box
- 25 x Testkassette
- 25 x Röhrchen mit Extraktionslösung und Filter
- 25 x steriler Einwegtupfer
- 1 x Arbeitsstation
- 1 x Gebrauchsanweisung de/en
- 1x Produktzertifikat
In einer unabhängigen Studie des Paul-Ehrlich-Instituts hat Green Spring Profi-Test 4 in 1 unter allen 122 Tests die besten Ergebnisse erzielt. Das Testergebnisse wird in der gesamten Europäischen Union anerkannt.
Der Green Spring® SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest dient dem schnellen qualitativen Nachweis des Nukleocapsid-Protein-Antigens von SARS-CoV-2 in menschlichen Speichel-Abstrichproben, Nasen-Abstrichproben, Nasen-Rachen-Abstrichproben oder Rachen-Abstrichproben. Die Ergebnisse dienen dem Nachweis von SARS-CoV-2-Antigenen. Das Antigen ist im Allgemeinen in Proben der oberen Atemwege während der akuten Phase von Infektionen nachweisbar. Positive Ergebnisse schließen eine bakterielle Infektion oder eine Ko-Infektion mit anderen Viren nicht aus. Der festgestellte Erreger ist möglicherweise nicht die alleinige Ursache der Krankheit. Negative Ergebnisse sollten als Verdachtsfälle behandelt und mit einem molekularen Assay bestätigt werden. Negative Ergebnisse sollten im Zusammenhang mit den jüngsten Expositionen eines Patienten, seiner Vorgeschichte und dem Vorliegen klinischer Anzeichen und Symptome, die mit COVID-19 übereinstimmen, betrachtet werden. Verwendung des Tests nur durch geschultes medizinisches Personal.
Testprinzip
Beim Green Spring® SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest handelt es sich um einen qualitativen, membranbasierten Immunoassay zum Nachweis von Nukleocapsid-Protein-Antigenen von SARS-CoV-2. Der Testlinienbereich ist mit SARS-CoV-2-Antikörpern beschichtet. Die Probe reagiert mit dem SARS-CoV-2-Antikörper im Testlinienbereich. Wenn die Probe SARS-CoV-2-Antigene enthält, erscheint als relevantes Ergebnis eine farbige Linie im Testlinienbereich. Als Verfahrenskontrolle erscheint eine farbige Linie im Bereich der Kontrolllinie, die anzeigt, dass das richtige Volumen der Probe hinzugefügt wurde und die Membran-Durchfeuchtung korrekt stattgefunden hat.
Lagerung & Stabilität des Green Spring Profi-Test 4in1
Lagern Sie die Tests im versiegelten Folienbeutel bei Raumtemperatur oder gekühlt 2 – 30 °C. Der Test ist bis zu dem aufgedruckten Verfallsdatum stabil. Die Testkassetten
müssen bis zur Verwendung im versiegelten Folienbeutel aufbewahrt werden. Nicht Einfrieren. Nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwenden. Vor Sonne,
Feuchtigkeit und Hitze schützen.
Berechtigte Personenkreise
Verkauf nur an berechtigte Kundenkreise im Sinne von §3 MPAV! Kein Verkauf an Laien. Darf mit entsprechender Kenntnis der Gebrauchsanleitung nur von geschultem Personal angewendet werden Berechtigter Personenkreis nach § 3 Abs. 4, 4a MPAV:
- Ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken
- Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen
- Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.
Davon ausgenommen sind die in Anlage 3 aufgeführten In-vitro-Diagnostika. Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger bestimmt sind, abweichend von Absatz 4 auch an folgende natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen abgegeben werden:
- Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes
- Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes und die in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes genannten Angebote in Einrichtungen zur Unterstützung im Alltag
- ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
- Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes, sofern sie nicht bereits durch die Nummern 1 bis 3 erfasst sind.
Mit dem Kauf stimmen Sie diesen Bedingungen zu.
Green Spring Profi-Test 4in1
Green Spring Profi-Test 4in1 – Bestens vorbereitet für Testcenter, Behörden und Firmen! „Lolli“, Nasal, Nase-Rachen und Mund-Rachen. Beim Green Spring® SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest-Set (kolloidales Gold) handelt es sich um das Original mit AT417/20. Der Profi-Schnelltest wurde vom Paul-Ehrlich-Institut evaluiert & geprüft und ist somit 100% erstattungsfähig. Highlight ist: Das Probenröhrchen hat einen Filter gegen Bläschenbildung beim ausdrücken der Flüssigkeit auf die Testkassette integriert.
Eigenschaften:
- Profitest: nur für medizinisches Fachpersonal
- 4 in 1: Nase-Rachen, Nasal, Rachen oder Lolli-Test
- BfArM Zulassung: AT417/20
- Erkennt Omikron
- schnelle und zuverlässige Testergebnisse in nur 15 Minuten
- Testmöglichkeit ohne Labor
- Sensitivität 98%
- Spezifität: 100%
- Nachweisgrenze (LOD): 4 x 102 TCID50/mL
- Pufferlösung bereits in Probenentnahmeröhrchen enthalten & mit Alu-Lasche
- keine Kreuzreaktivität mit anderen Coronaviren wie MERS, 229E, NL63, KHU1 oder Influenza A, B
- HSC und JSC gelistet
- Lagerung bei 2-30°C
Green Spring Profi-Test 4in1 (Nase-Rachen, Nasal, Rachen, Lolli-Test) von Shenzhen Lvshiyuan Biotechnology Co., Ltd
Inhalt pro Box
- 25 x Testkassette
- 25 x Röhrchen mit Extraktionslösung und Filter
- 25 x steriler Einwegtupfer
- 1 x Arbeitsstation
- 1 x Gebrauchsanweisung de/en
- 1x Produktzertifikat
In einer unabhängigen Studie des Paul-Ehrlich-Instituts hat Green Spring Profi-Test 4 in 1 unter allen 122 Tests die besten Ergebnisse erzielt. Das Testergebnisse wird in der gesamten Europäischen Union anerkannt.
Der Green Spring® SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest dient dem schnellen qualitativen Nachweis des Nukleocapsid-Protein-Antigens von SARS-CoV-2 in menschlichen Speichel-Abstrichproben, Nasen-Abstrichproben, Nasen-Rachen-Abstrichproben oder Rachen-Abstrichproben. Die Ergebnisse dienen dem Nachweis von SARS-CoV-2-Antigenen. Das Antigen ist im Allgemeinen in Proben der oberen Atemwege während der akuten Phase von Infektionen nachweisbar. Positive Ergebnisse schließen eine bakterielle Infektion oder eine Ko-Infektion mit anderen Viren nicht aus. Der festgestellte Erreger ist möglicherweise nicht die alleinige Ursache der Krankheit. Negative Ergebnisse sollten als Verdachtsfälle behandelt und mit einem molekularen Assay bestätigt werden. Negative Ergebnisse sollten im Zusammenhang mit den jüngsten Expositionen eines Patienten, seiner Vorgeschichte und dem Vorliegen klinischer Anzeichen und Symptome, die mit COVID-19 übereinstimmen, betrachtet werden. Verwendung des Tests nur durch geschultes medizinisches Personal.
Testprinzip
Beim Green Spring® SARS-CoV-2-Antigen-Schnelltest handelt es sich um einen qualitativen, membranbasierten Immunoassay zum Nachweis von Nukleocapsid-Protein-Antigenen von SARS-CoV-2. Der Testlinienbereich ist mit SARS-CoV-2-Antikörpern beschichtet. Die Probe reagiert mit dem SARS-CoV-2-Antikörper im Testlinienbereich. Wenn die Probe SARS-CoV-2-Antigene enthält, erscheint als relevantes Ergebnis eine farbige Linie im Testlinienbereich. Als Verfahrenskontrolle erscheint eine farbige Linie im Bereich der Kontrolllinie, die anzeigt, dass das richtige Volumen der Probe hinzugefügt wurde und die Membran-Durchfeuchtung korrekt stattgefunden hat.
Lagerung & Stabilität des Green Spring Profi-Test 4in1
Lagern Sie die Tests im versiegelten Folienbeutel bei Raumtemperatur oder gekühlt 2 – 30 °C. Der Test ist bis zu dem aufgedruckten Verfallsdatum stabil. Die Testkassetten
müssen bis zur Verwendung im versiegelten Folienbeutel aufbewahrt werden. Nicht Einfrieren. Nach Ablauf des Verfalldatums nicht mehr verwenden. Vor Sonne,
Feuchtigkeit und Hitze schützen.
Berechtigte Personenkreise
Verkauf nur an berechtigte Kundenkreise im Sinne von §3 MPAV! Kein Verkauf an Laien. Darf mit entsprechender Kenntnis der Gebrauchsanleitung nur von geschultem Personal angewendet werden Berechtigter Personenkreis nach § 3 Abs. 4, 4a MPAV:
- Ambulante und stationäre Einrichtungen im Gesundheitswesen, Großhandel und Apotheken
- Gesundheitsbehörden des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände
- Blutspendedienste, pharmazeutische Unternehmen
- Beratungs- und Testeinrichtungen für besonders gefährdete Personengruppen.
Davon ausgenommen sind die in Anlage 3 aufgeführten In-vitro-Diagnostika. Sofern der Deutsche Bundestag nach § 5 Absatz 1 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes eine epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt hat, dürfen In-vitro-Diagnostika, die für den direkten oder indirekten Nachweis eines Krankheitserregers für die Feststellung einer in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheit oder einer Infektion mit einem in § 24 Satz 1 des Infektionsschutzgesetzes genannten Krankheitserreger bestimmt sind, abweichend von Absatz 4 auch an folgende natürliche Personen, Einrichtungen und Unternehmen abgegeben werden:
- Einrichtungen und Unternehmen nach § 23 Absatz 3 Satz 1 Nummer 11 des Infektionsschutzgesetzes
- Einrichtungen nach § 36 Absatz 1 des Infektionsschutzgesetzes sowie berufsbildende Schulen und Ausbildungseinrichtungen, Gemeinschaftseinrichtungen nach § 33 Nummer 2 des Infektionsschutzgesetzes und die in § 36 Absatz 1 Nummer 7 zweiter Halbsatz des Infektionsschutzgesetzes genannten Angebote in Einrichtungen zur Unterstützung im Alltag
- ambulante Dienste der Eingliederungshilfe
- Arbeitgeber im Sinne des § 2 Absatz 3 des Arbeitsschutzgesetzes, sofern sie nicht bereits durch die Nummern 1 bis 3 erfasst sind.
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